Krebsvorsorgeuntersuchung

Organisiertes Screening auf Zervixkarzinome ab 2020.

Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs haben Frauen erstmals im Alter von 20 Jahren, eine Altersobergrenze besteht nicht.

Im Alter von 20 bis 34 Jahren gehört dazu jährlich eine zytologische Untersuchung (Abstrich).

Im Alter ab 35 Jahren (ohne Altersobergrenze) ist ein kombiniertes Screening alle 3 Jahre vorgesehen, das aus zytologischer Untersuchung (Abstrich) und Test auf humane Papillomviren (HPV) besteht. 

  • Bei auffälligen Befunden besteht bei allen teilnehmenden Frauen Anspruch auf eine Abklärungsdiagnostik. Diese neue Leistung umfasst unter anderem die Untersuchung mit Kolposkop, gegebenenfalls eine Biopsie und bei Notwendigkeit eine Kürettage sowie die entsprechende Beratung der Versicherten.
  • Unabhängig vom organisierten Screening auf Gebärmutterhalskrebs haben Frauen wie bisher jährlich Anspruch auf eine klinische Untersuchung (Blickkontrolle ohne Abstrich).

 

Die zytologische Untersuchung (PAP-Abstrich) können Sie natürlich jederzeit mitbestimmen lassen, diese gilt allerdings außerhalb der Zeit als IGeL-Leistung und die Kosten müssen von der Patientin selbst getragen werden.